Kosten

 

Ich verfüge sowohl über eine Approbation als Psychologischer Psychotherapeut mit der Fachrichtung Verhaltenstherapie, als auch über einen Eintrag ins Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein. Somit bin ich zur Abrechnung mit privaten Krankenkassen, der Beihilfe, Berufsgenossenschaften und im Rahmen der Heilfürsorge berechtigt. Auch eine selbstständige Finanzierung der Behandlungskosten ist möglich. Die Kosten für psychotherapeutische Sitzungen orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Privatversichert

In der Regel werden die Kosten für Psychotherapie von privaten Krankenkassen übernommen. Da die Vertragsbedingungen hierbei sehr unterschiedlich ausfallen, empfehle ich Ihnen, sich im Vorfeld über Voraussetzungen und Umfang der Leistungen in Ihrem jeweiligen Tarif zu informieren. Bei Fragen hierzu unterstütze ich Sie jederzeit gerne!

Beihilfeberechtigt

Für Beamtinnen und Beamte übernimmt die Beihilfe anteilig Behandlungskosten. Die Kosten der ersten fünf Sitzungen (sog. „Probatorik“) werden von den Beihilfestellen grundsätzlich übernommen. Im Anschluss muss ein Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit für Psychotherapie bei Ihrer Beihilfestelle gestellt werden. Den entsprechenden Antrag sowie weitere Informationen erhalten Sie von der Beihilfestelle. 

Bundeswehr

Angehörige der Bundeswehr müssen sich vor Behandlungsbeginn eine Kostenübernahmeerklärung von ihrem Sanitätsoffizier (Truppenarzt) einholen, auf welchem ich als Behandler namentlich ausgewiesen bin. Bringen Sie diesen bitte zum Erstgespräch mit, die ersten fünf Sitzungen (sog. „Probatorik“) werden dann übernommen. Für die Bewilligung weiterer Therapiesitzungen sende ich einen Befundbericht an den Sanitätsoffizier. In diesem Prozess unterstütze ich Sie jederzeit gerne!

Selbstzahlende

Selbstverständlich ist es auch möglich, die Kosten der Psychotherapie selbst zu tragen, dies ist z. B. bei einer anstehenden Verbeamtung eine Option. Kostengrundlage ist auch hier die Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen (GOP). Es besteht in diesem Falle die Möglichkeit, die Kosten im Rahmen der Einkommenssteuer geltend zu machen.

Ablauf

Im Folgenden finden Sie den typischen Weg vom Erstkontakt bis zur eigentlichen Behandlung.

Kontaktaufnahme

 

Sie können mich per Telefon oder Mail mit einer kompakten Schilderung Ihres Anliegens kontaktieren. Ich melde mich dann schnellstmöglich bei Ihnen zur Klärung der weiteren Schritte zurück. Hierbei entstehen Ihnen keine Kosten.

Erstgespräch

 

Im 50-minütigen Erstgespräch verschaffen wir uns einen Überblick über Ihre Situation, klären mögliche Ziele sowie die für Sie geeignete Behandlungsform und lernen uns gegenseitig kennen.

Probatorik

 

Die erweiterte Kennenlernphase von (je nach Bedarf) 1-4 probatorischen Sitzungen dient der Diagnosestellung, Behandlungsplanung und konkreten Zielformulierung. Zum Ende der Probatorik erfolgt, falls nötig, die Beantragung der Psychotherapie.

Behandlung

 

Nach Abschluss der Probatorik und ggf. Bewilligung durch den Kostenträger beginnt die eigentliche Psychotherapie.