Selbstverständlich ist es auch möglich, die Kosten der Psychotherapie selbst zu tragen, dies ist z. B. bei einer anstehenden Verbeamtung eine Option. Kostengrundlage ist auch hier die Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen (GOP). Es besteht in diesem Falle die Möglichkeit, die Kosten im Rahmen der Einkommenssteuer geltend zu machen.